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AKF Spezialmakler | Absicherung von Gewährleistungen im Bau durch Bürgschaften
Die AKF Spezialmakler GmbH agiert für Ihre Kunden erfolgreich am Markt seit 1992 in den Bereichen Forderungsabsicherung, Finanzierung/Kredit und Kautionsversicherung. Wir sind ein führendes, unabhängiges Maklerhaus in Mitteldeutschland für Liquidität. Unsere Kunden schätzen das Leistungsspektrum und die Lösungen von uns bei den Produkten Factoring, Warenkreditversicherung, Bürgschaften und Leasing sowie die vertrauensvolle Betreuung der laufenden Engagements.
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Absicherung von Gewährleistungen im Bau durch Bürgschaften

Bürgschaften im Baugewerbe sichern die gesamte Bauphase und darüber hinaus die Gewährleistung ab.

Bietungsbürgschaft

Der Bürgschaftsbedarf startet mitunter schon in der Ausschreibungsphase. Hier hat der Auftraggeber das Recht, eine Sicherheit in Form von einer Bietungsbürgschaft zu verlangen. Bietungsbürgschaften sichern Mehrkosten ab, die der Auftraggeber hat, wenn das Angebot vom potentiellen Auftragnehmer nicht aufrechterhalten werden kann.

Anzahlungsbürgschaften / Vorauszahlungsbürgschaften

In der Ausführungsphase ist es kein seltener Fall, dass vor Baustart, z.B. für Materialbestellungen, Anzahlungen oder gar Vorauszahlungen geleistet werden. Diese Anzahlungen lässt sich der Gläubiger u.a. durch Vorauszahlungsbürgschaften absichern.

Vertragserfüllungsbürgschaften / Ausführungsbürgschaften

Während der Ausführung der Baumaßnahmen (Ausführungsbürgschaften) und oftmals auch über die Abnahme hinaus (Vertragserfüllungsbürgschaften) werden vom Auftraggeber Sicherheiten gefordert, die die Erfüllung der Vertragsleistungen wegen Werkmängeln absichern.

§ 650f BGB Bauhandwerkersicherungen

Bauhandwerkersicherungen werden nicht vom Auftraggeber gefordert, sondern vom Auftragnehmer. Hier werden Ansprüche aus der Vorausleistung und der Anspruch auf Werklohn abgesichert.

Mängelgewährleistungsbürgschaften

Dienen zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln nach Abnahme (etwa 5% der Auftragssumme).

Die zeitliche Einordnung der verschiedenen Bürgschaften im Baugewerbe kann wie folgt dargestellt werden:

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